Verkaufen und wohnen bleiben
Die eigengenutzte Immobilie gilt als Altersabsicherung schlechthin. Ist die Immobilie abbezahlt, stellt dies ein großes Stück Unabhängigkeit und Sicherheit dar. Man zahlt keine Miete, es kann einem niemand kündigen und man kann selbst weitgehend über den Zustand, Renovierungen und Ausstattung bestimmen.
In welcher Lebenssituation sollten Sie dann überhaupt über einen Verkauf auf Leibrente oder Verkauf und Rückmiete Ihres Objektes nachdenken?
Sie haben keine Erben oder sind mit Ihnen zerstritten:
Gönnen Sie sich ein finanziell sorgenfreies Leben im Alter. Für wen sollten Sie das in der Immobilie gefangene Vermögen denn aufheben? Für den Staat oder die undankbaren Erben? Warum also nicht verkaufen und sich ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen lassen? Wir erklären Ihnen den Unterschied im Detail.
Sie möchten sich zusätzlichen finanziellen Freiraum schaffen:
Leider kommt es häufiger vor als man denkt. Die Anhebung des Rentenniveaus hat mit der tatsächlichen Inflation (nicht zu verwechseln mit den, für den Bürger nicht nachvollziehbaren, offiziellen Zahlen) nicht Schritt gehalten. Des Weiteren sind die Nebenkosten für Heizung, Strom, etc. überproportional angestiegen. Alles nicht Ihre Schuld, kann aber zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
Entlasten Sie Ihre monatlichen Finanzen durch einen Verkauf z.B. auf Leibrente. Abhängig ob Sie noch Schulden zu tilgen haben, kann auch eine Kombination aus Leibrente und Einmalzahlung möglich sein. Mit der können Sie dann z.B. die langersehnte Kreuzfahrt oder das dringend benötigte neue Auto finanzieren.
Sie wollen einfach das Leben genießen:
Das ist ein guter Ansatz. Soweit bekannt, haben wir alle nur einen Durchlauf auf diesem wunderschönen Planeten. Sollte etwas danach kommen, werden wir uns dann wohl kaum und hoffentlich nicht mit kleinen und großen Sorgen befassen müssen.
Also, machen Sie die Immobilie zu Geld, als Einmalzahlung, monatliche Leibrente oder eine Kombination aus beidem. Ihr Wohnrecht, bzw. Ihr Nießbrauchrecht wird im Grundbuch abgesichert. Das kann Ihnen keiner mehr nehmen und Sie fangen an Ihre Wünsche und Träume endlich auszuleben.
Welche Voraussetzungen gibt es? Wie funktionierte es? Wer trägt die Kosten für Notar, Grundbuch, etc.? Ab welchem Alter ist das Modell möglich und sinnvoll? Was passiert mit eventuellen Restschulden? Viele andere Fragen?
In unzähligen Beratungen habe ich festgestellt, dass es nicht den einen Musterfall gibt. Die Lebenssituationen sind einfach zu unterschiedlich. Deswegen hilft nur die individuelle kompetente Beratung.
Lassen Sie sich doch einfach persönlich von uns beraten. Kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtung ein und alle Ihre Daten und Informationen werden mit äußerster Diskretion behandelt.
Wenn Sie uns anrufen erhalten Sie gerne eine erste telefonische Kurzberatung. Wenn Sie ein intensiveres Gespräch wünschen, können wir gerne einen Termin zur Besichtigung und Besprechung vereinbaren.
Nochmals: Keine Kosten, keine Verpflichtung und absolute Diskretion!
So klappt das:
Um uns einen Eindruck zu verschaffen, besichtigen wir völlig unverbindlich und kostenlos Ihre Immobilie
Wir erheben detaillierte Werte zu Ihrem Alter und vergleichen diese mit den offiziellen Statistiken sowie eigenen Erhebungen
Wir erstellen Ihnen ein Kurzgutachten mit Abgabe eines Angebotes zum Verkauf im Freien Zustand sowie zum Verkauf mit Bleiberecht des/der Verkäufers/Verkäuferin.
Wir geben Ihnen eine Empfehlung zur marktgerechten Verwertung mit möglichen Alternativen
Wir bewerben Ihre Immobilie zu den von Ihnen gewünschten Konditionen.
Wir legen Ihnen jedes Angebot vor und Sie entscheiden zu welchen Konditionen Sie verkaufen wollen.
Wir bereiten den Kaufvertragsentwurf gemeinsam mit Ihnen vor.
Wir prüfen die Bonität des Käufers.
Wir begleiten Sie zum Verkaufstermin bis hin zur notariellen Beurkundung.
Wir stehen Ihnen auch nach Verkauf für die Betreuung Ihres Wohnrechtes und/oder Übergabe jederzeit zur Verfügung.
Solange Sie wollen, nutzen Sie Ihr Wohnrecht.
Wenn Sie das Wohnrecht lösen wollen, kümmern wir uns um die rechtliche einwandfreie Umwandlung zum „normalen“ Verkauf
Wir suchen Ihnen eine neue „Bleibe“
Jederzeit stehen wir Ihnen für neue Überlegungen zur Verfügung.