Besorgen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug. Wie und Wo? Über uns mit entsprechender Vollmacht oder direkt beim jeweiligen Grundbuchamt.
Sollten Belastungen wie z.B. Geh- und Fahrtrechte, Abstandsflächenübernahmen, Nießbrauch, Wohnrecht, etc. eingetragen sein, sollten Sie die entsprechende Bestellungsurkunde vom Grundbuchamt auch noch anfordern. Wenn Sie den Auszug über uns anfordern, kümmern wir uns entsprechend darum.
Wichtig!!! Sind noch Briefgrundschulden eingetragen, prüfen Sie bitte schnellsten ob Ihnen der Brief vorliegt. Sonst kann es beim Verkauf zur Verzögerung bei der Kaufpreisfälligkeit oder Teilen des Kaufpreises geben. Liegt dieser nicht vor, auch nicht mehr beim Gläubiger, sollten Sie handeln. Weitere Infos: https://ratgeber-notar.de/der-verlorene-grundschuldbrief
Sie sehen also, wo der Vorteil der Einholung über unser Büro liegt. Wir kümmern uns um die Einholung der weitergehenden Informationen und Unterlagen und sagen Ihnen was als nächstes von Ihrer Seite zu tun ist.
Sollte sich noch ein Altbestand auf Ihrem Grundstück befinden, suchen Sie in Ihren Unterlagen nach den Bauplänen und Entwässerungsplänen des Hauses. Sie sollten möglichst mit einem Genehmigungsstempel versehen sein. Liegen Ihnen die Pläne nicht vor, können Sie diese bei Ihrer Gemeinde bzw. dem zuständigen Landratsamt anfordern. Unter Umständen sind die Pläne bereits ins Staatsarchiv ausgelagert. Bei entsprechender Beauftragung kümmern wir uns um die Beschaffung der Pläne.
Wurden vor einiger Zeit Erschließungsmaßnahmen vorgenommen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde ob diese abgerechnet sind.
Ist Ihr Objekt vermietet oder verpachtet? Prüfen Sie die Kündigungsfristen. Bei Mietverhältnissen mit Privatpersonen gibt es hohe Hürden für eine Kündigung. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Einholung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Wir können Ihnen diesbezüglich auf Wunsche einen Anwalt empfehlen.
Erkundigen Sie sich beim örtlichen Bauamt ob Ihr Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplan liegt oder ob sich das Baurecht nach § 34 des Bundesbaugesetzbuches richtet. Eventuell liegt es ja auch im Außenbereich. Dann wird es richtig kompliziert.
Auch diese Aufgabe gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Auf der Homepage Ihrer Gemeinde finden Sie weitere wichtige Informationen wie z.B.: Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzungen, Baumschutzverordnung, Einfriedungssatzungen, Erschließungsbeitragssatzung, usw.
Dann haben Sie nun alle Grundlagen und Informationen zusammengesucht, die für die Beurteilung des Wertes Ihres Grundstückes und den Verkaufsvorgang wichtig sind.
Der einfachste Weg: Suchen Sie sich einen entsprechend kompetenten, erfahrenen und vertrauenswürdigen Makler, der Ihnen den möglichen Erlös errechnet und Ihr Objekt bestmöglich vermarktet.
Der schwierige Weg: Begeben Sie sich in die Tiefen und Unwägbarkeiten eines Verkaufs von privat. Bedenken Sie bitte bei dieser Vorgehensweise immer, dass Sie es auf der Käuferseite meist mit Profis zu tun haben. Diese haben entsprechende Wissensvorsprünge und Verhandlungserfahrung.
Warum wir? Weil wir durch unsere Erfahrung und unser Wissen den Wert Ihres Grundstückes erhöhen können.
Sollten Sie uns einen Auftrag zum Verkauf Ihres Grundstückes geben, fällt für Sie keine Käuferprovision an!!!
Kostenlose Beratung unter:
089 / 54 21 51 21
Burkhard Voss