Voss GmbH

Experten für ältere Immobilien

Engelhardstr. 10

81369 München

Telefon

089 / 54 21 51 21


Checkliste für den Immobilien- und Grundstücksverkauf

Dinge, die Sie vor einem Verkauf erledigen sollten:

Grundbuchauszug

Besorgen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug. Wie und Wo? Über uns mit entsprechender Vollmacht oder direkt beim jeweiligen Grundbuchamt.

Sollten Belastungen wie z.B. Geh- und Fahrtrechte, Abstandsflächenübernahmen, Nießbrauch, Wohnrecht, etc. eingetragen sein, sollten Sie die entsprechende Bestellungsurkunde vom Grundbuchamt auch noch anfordern. Wenn Sie den Auszug über uns anfordern, kümmern wir uns entsprechend darum.

Wichtig!!!  Sind noch Briefgrundschulden eingetragen, prüfen Sie bitte schnellsten ob Ihnen der Brief vorliegt. Sonst kann es beim Verkauf zur Verzögerung bei der Kaufpreisfälligkeit oder Teilen des Kaufpreises geben. Liegt dieser nicht vor, auch nicht mehr beim Gläubiger, sollten Sie handeln.  Weitere Infos: https://ratgeber-notar.de/der-verlorene-grundschuldbrief

Sie sehen also, wo der Vorteil der Einholung über unser Büro liegt. Wir kümmern uns um die Einholung der weitergehenden Informationen und Unterlagen und sagen Ihnen was als nächstes von Ihrer Seite zu tun ist.

Baupläne

Sollte sich noch ein Altbestand auf Ihrem Grundstück befinden, suchen Sie in Ihren Unterlagen nach den Bauplänen und Entwässerungsplänen des Hauses. Sie sollten möglichst mit einem Genehmigungsstempel versehen sein. Liegen Ihnen die Pläne nicht vor, können Sie diese bei Ihrer Gemeinde bzw. dem zuständigen Landratsamt anfordern. Unter Umständen sind die Pläne bereits ins Staatsarchiv ausgelagert. Bei entsprechender Beauftragung kümmern wir uns um die Beschaffung der Pläne.

Versorger

Besorgen Sie sich bei den entsprechenden Versorgungsunternehmen die Spartenpläne für Wasser, Strom, Telefon und Gas (wenn vorhanden). Warum? Es können auch nicht im Grundbuch eingetragene Leitungen Dritter über Ihr Grundstück laufen. Auch hier wieder: Wir machen das gerne für Sie. 

Erschließung

Wurden vor einiger Zeit Erschließungsmaßnahmen vorgenommen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde ob diese abgerechnet sind.

Miet- und Pachtverhältnisse

Ist Ihr Objekt vermietet oder verpachtet? Prüfen Sie die Kündigungsfristen. Bei Mietverhältnissen mit Privatpersonen gibt es hohe Hürden für eine Kündigung. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Einholung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Wir können Ihnen diesbezüglich auf Wunsche einen Anwalt empfehlen.

Baurecht

Erkundigen Sie sich beim örtlichen Bauamt ob Ihr Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplan liegt oder ob sich das Baurecht nach § 34 des Bundesbaugesetzbuches richtet. Eventuell liegt es ja auch im Außenbereich. Dann wird es richtig kompliziert.

Auch diese Aufgabe gehört zu unserem Leistungsspektrum.

Auf der Homepage Ihrer Gemeinde finden Sie weitere wichtige Informationen wie z.B.: Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzungen, Baumschutzverordnung, Einfriedungssatzungen, Erschließungsbeitragssatzung, usw.

 

Alles erledigt?

Dann haben Sie nun alle Grundlagen und Informationen zusammengesucht, die für die Beurteilung des Wertes Ihres Grundstückes und den Verkaufsvorgang wichtig sind.

Und nun?

Der einfachste Weg: Suchen Sie sich einen entsprechend kompetenten, erfahrenen und vertrauenswürdigen Makler, der Ihnen den möglichen Erlös errechnet und Ihr Objekt bestmöglich vermarktet.

Der schwierige Weg: Begeben Sie sich in die Tiefen und Unwägbarkeiten eines Verkaufs von privat. Bedenken Sie bitte bei dieser Vorgehensweise immer, dass Sie es auf der Käuferseite meist mit Profis zu tun haben. Diese haben entsprechende Wissensvorsprünge und Verhandlungserfahrung.

Warum wir? Weil wir durch unsere Erfahrung und unser Wissen den Wert Ihres Grundstückes erhöhen können.

Sollten Sie uns einen Auftrag zum Verkauf Ihres Grundstückes geben, fällt für Sie keine Käuferprovision an!!!

Kostenlose Beratung unter:

089 / 54 21 51 21
Burkhard Voss