Alleine entscheiden und handeln zu können ist immer der Eigentümergemeinschaft vorzuziehen. Jetzt sind Sie vielleicht mit Ihrem Geschwistern in einer Gemeinschaft und alles verläuft harmonisch. Was aber wenn plötzlich durch Erbfolge dritte in die Gemeinschaft eintreten und diese ganz andere Ziele verfolgen? Hier gilt es frühzeitig Regelungen zu treffen.