Voss GmbH

Experten für ältere Immobilien

Engelhardstr. 10

81369 München

Telefon

089 / 54 21 51 21

Soll ich eventuelle Miteigentümer oder Miterben auszahlen?

Alleine entscheiden und handeln zu können ist immer der Eigentümergemeinschaft vorzuziehen. Jetzt sind Sie vielleicht mit Ihrem Geschwistern in einer Gemeinschaft und alles verläuft harmonisch. Was aber wenn plötzlich durch Erbfolge dritte in die Gemeinschaft eintreten und diese ganz andere Ziele verfolgen? Hier gilt es frühzeitig Regelungen zu treffen.

mmovchin