Immer wieder gibt es seitens der Gemeinden und Genehmigungsbehörden eine unterschiedliche Auffassung über die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes. Durch meine langjährige Tätigkeit im Bereich der Baurechtsoptimierung und Nachverdichtung, musste ich mich zwangsläufig mit den Tücken des Baurechts auseinandersetzen
Es gibt einen Punkt, an dem sich auch für mich die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Verwaltungsrechts empfiehlt. Hierbei kann ich auf eine langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit einer renommierten Münchner Kanzlei verweisen.
In diesen Fällen suchen wir gemeinsam die sachliche Auseinandersetzung, mit den entsprechend kompetenten Ansprechpartnern, bei der Gemeinde oder der Genehmigungsbehörde. Eine gewisse Kompromissfähigkeit von unserer Seite vorausgesetzt, lässt sich dann oft kurzfristig eine, für alle Seiten zufriedenstellende, Lösung finden. Dieses Vorgehen ist einem Klageverfahren aufgrund der langen Dauer möglichst vorzuziehen.
Manchmal, bei ausgeprägter Sturheit und dem Unwillen der Behörde, hilft aber tatsächlich nur der Gang vor das Verwaltungsgericht. Ein guter Anwalt, und den haben wir, wägt dabei vorab die Chancen und Risiken gründlich ab. Entsprechend hoch fällt die Erfolgsquote aus.
Eine Rechtsberatung kann und darf ich Ihnen nicht anbieten, stelle aber gerne den Kontakt zum Juristen her. Wir begleiten ein Verfahren dann von planerischer Seite.
Bitte rufen Sie mich bei Beratungsbedarf und Fragen einfach an: